Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Abmahnungen sind ein Weg, auf vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und mit der Anweisung zu verbinden, dieses von nun an zu unterlassen. Die Abmahnung kann seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Arbeitgebers erteilt werden. In der Masse der Fälle mahnt jedoch der Arbeitgeber ab, wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten halten, denn dann dient die Abmahnung als Disziplinarmaßnahme.

Eine Abmahnung unterscheidet sich dabei signifikant von anderen Disziplinarmaßnahmen durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften. In Abweichung zu Anhörung, Verwarnung und Co ist der Abmahnung neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion zusätzlich eine Warnfunktion zu eigen. Diese droht konkret an, dass der Abgemahnte mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten wiederholt. Bitte nicht vergessen: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, ist es rechtlich gesehen eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – Was nun?

Es gibt sehr viele Weisen, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Betroffene können einfach nichts tun, eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, den Betriebsrat einschalten oder prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht.

Eine vorschnelle Reaktion sollte der Abgemahnte aber vermeiden, weil es weder sinnvoll ist, unbesonnen zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Dennoch wird es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Anschuldigungen beschäftigt.

Bisweilen wird geraten, gegen erteilte Abmahnungen zu klagen, dabei gibt es durchaus Fälle, in denen es klüger ist, nichts zu unternehmen. Eine erwiesen zu Unrecht erhaltene Abmahnung kann bei einem späteren Prozess im Arbeitsgericht als Joker genutzt werden.

Wie das effektivste Verhalten nach einer Abmahnung aussieht, hängt von den individuellen Umständen ab. Wird eine Abmahnung als angemessen wahrgenommen, muss der Betroffene nur sein vertragswidriges Verhalten abstellen. Ist die Sache komplexer, ist es besser, externe Hilfe zu nutzen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfe durch den Fachanwalt

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