Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Geldzahlung in der Regel kein Rechtsanspruch vorliegt. Das ist generell dem Fakt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf setzt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu schützen, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Jedoch lassen sich in Deutschland Abfindungsansprüche unterscheiden – in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare und jene, die nicht erzwingbar sind. Niemals erzwingbar ist eine Abfindung nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich hinsichtlich der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen laut einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts allerdings, sofern der Tarifvertrag, das Betriebsverfassungsgesetz oder ein Sozialplan das vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der unerlässlichen Aspekte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld I. Mit einer gedankenlosen Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe ist nicht gesetzlich geregelt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Hierbei sind die Arbeitnehmer fast immer im Nachteil, da diese dem Gegenüber bei den Verhandlungen aus mehreren Gründen unterlegen sind.

Die Arbeitgeber probieren, aus einer Position der wirtschaftlichen, intellektuellen und psychologischen Stärke, die Höhe der Abfindung kleinzuhalten, zudem verfügen sie auch über mehr Erfahrungen. Eben deshalb lohnt es sich zu prüfen, ob es vorteilhaft ist, die bestehenden Nachteile durch das Einschalten eines Rechtsanwalts zu kompensieren.

Generell besteht bei derartigen Verhandlungen ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein versierter Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann Arbeitnehmern dabei helfen, eine überdurchschnittliche Abfindung zu erstreiten? Unsere Braunschweiger Anwälte handeln regelmäßig außerordentlich hohe Abfindungen für unsere Mandanten aus, darum raten wir guten Gewissens, für Abfindungsverhandlungen unseren Beistand zu nutzen.

Wir von der Braunschweiger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0531 18051035


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