Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Berechnung der Leistungen eines Anwalts erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Will der Kunde des Rechtsanwalts innerhalb eines Verfahrens zum Beispiel 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenso 8.000 Euro. Abhängig davon, was für Aufgaben vereinbart wurden, kann der Rechtsanwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Schwieriger ist die Berechnung des Wertes, wenn es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Falls es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt deshalb immer darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 10.250,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 432,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Unter Hinzurechnung der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.

Dieser Betrag ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro hinzugerechnet werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 2.282,54 Euro. Aber auch bei einem Verfahrensende mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei dieser Beispielrechnung auf 4.380,15 Euro beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung sowie das Haftungsrisiko ansteigen, steigen auch die Gebühren, doch degressiv und nicht linear.

Sicherlich kann ein Gerichtsverfahren zweifellos teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Braunschweig werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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