Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Arbeitgeber sind eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um natürliche oder juristische Personen handeln kann. Die Arbeitgeber sind in aller Regel Selbstständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die zweite Arbeitsvertragspartei ist der Arbeitnehmer, denn ohne gäbe es auch keine Arbeitgeber. Indes handelt es sich beim Arbeitnehmer immer um eine natürliche Person, die ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Wenn der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot ergreift, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht  den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit betrifft. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Erstmal bestehen für Arbeitsverträge keine Formvorschriften, was bedeutet, sie können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Zweifelsfrei ist der Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung zu übergeben. 

Neben den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer und eventuell das Ende des Arbeitsvertrages hinein, ebenfalls kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Beschreibung der Arbeitsleistung untergliedert sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Genauso sollten Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, Erwähnung finden. 

Zum Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt, wie es strukturiert ist, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Niemals fehlen sollten die Angaben zu Gratifikationen, Zulagen, vermögenswirksamen Leistungen sowie Aufwendungsersatz. 

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