
Die Kündigung des Arbeitsvertrags
Kündigung – Was ist das?

Eine Kündigung im Arbeitsrecht ist die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Die Rechtsgültigkeit von Kündigungen hängt generell von deren Wirksamkeit ab, welche jedoch an viele Bedingungen geknüpft ist, dem folgend müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.
Es liegen viele Optionen vor, die Kündigungsarten zur besseren Übersicht zu klassifizieren. Es lässt sich zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber zwischen den verschiedenen Kündigungsarten wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung und zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung abgrenzen. Zusätzlich lässt sich zwischen Änderungs-, Verdachts- und Druckkündigungen differenzieren.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Eine fundamentale Bedingung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist die Schriftform, denn fehlt diese, ist die Kündigung prinzipiell ungültig. Indes gibt es Ausnahmen, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel telefonisch kündigt und anschließend tatsächlich nicht zur Arbeit erscheint, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung erreichen.
Gleicherweise erhebliche Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz beschützt viele von Arbeitnehmern vor einer ordentlichen Kündigung, weil laut diesem nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Jedoch gilt dieser Kündigungsschutz ausschließlich in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und gilt nur für mehr als sechs Monate beschäftigte Mitarbeiter.
Für viele Personengruppen besteht noch darüber hinausreichend ein besonderer Kündigungsschutz – so muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt zustimmen. Überhaupt nicht gekündigt werden dürfen Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates, Schwangere sowie Mütter und Väter während der Elternzeit.
Sobald Sie eine Kündigung gekriegt haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Braunschweig einlegen können, aber wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Braunschweig. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0531 18051035
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