
Das Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, falls relevant, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber oder die sie vertretenden Verbände und zum anderen die Vertretungsorgane der Arbeitnehmer, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit Rahmenbedingungen für das Streik- und Aussperrungsrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifrecht.
Themen des Arbeitsrechts

In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein extrem kompliziertes Rechtsgebiet, weil es trotz zahlreicher Ansätze, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Demgemäß müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als fünfzig Rechtsquellen abarbeiten.
All diese Quellen des Rechts zeigen sich innerhalb der Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und dessen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als tiefste Ebene langt.
Zusätzlich müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht berücksichtigen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Braunschweig übernommen werden kann.
Aber wann ist es besser einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen? Immer, wenn es um Bedeutendes geht, wie die Karriere, berufliche Aussichten, Geld oder auch nur den guten Ruf. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hinsichtlich der rechtlichen Lage kontinuierlich auf dem aktuellen Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das ist bedeutsam, wenn zum Beispiel die Bestimmungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Braunschweig. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0531 18051035
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