Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Immer wenn rechtliche Sachen zu klären sind, kommen Anwälte ins Spiel. Das kann mal ein Patentanwalt sein, wenn es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, wenn der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt für die Beratung und Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Sonst gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, die sich um die juristischen Belange von Unternehmen und Verbänden kümmern.

Wenn ein Anwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, darf er die Bezeichnung Fachanwalt führen. Ein Erwerb der Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 auf 24 Rechtsgebieten umsetzbar. Wie aus einem Anwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Nicht ganz 28 Prozent der Rechtsanwälte sind Fachanwälte, ein gutes Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besonderes Wissen im Verfahrensrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht belegen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehört in diesem Zusammenhang das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.

Priorität hat aber das individuelle Arbeitsrecht, weil dort besondere Kenntnisse bezüglich den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts, des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen und dem Schutz besonderer Personengruppen wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihm bearbeitete Fälle belegen, dazu muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt wird, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

Wir von der Braunschweiger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0531-18051035


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