Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Weise der Vertragsbeendigung und kann von den Vertragsparteien frei gestaltet werden, jedoch ist generell die Schriftform vorgeschrieben. Dieser weite Gestaltungsspielraum wird von Arbeitsrechtlern nicht zuletzt dafür gebraucht, Abfindungen sowie Wettbewerbsverbote zu beschließen. Der häufigste Grund von Arbeitgebern, Aufhebungsverträge anzubieten, ist, den gesetzlichen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers auszuschalten.

Um ein Arbeitsverhältnis im Einvernehmen zu beendigen, empfehlen sich dafür - je nach Voraussetzungen - ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Wichtigste Voraussetzung ist demnach, dass einerseits für den Arbeitgeber und andererseits für den Arbeitnehmer eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses infrage kommt. Weil Aufhebungsverträge in erster Linie für die Arbeitnehmer mit schwerwiegenden Nachteilen verknüpft sind, sollten Sie diese nicht einfach unterzeichnen.


Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich: Das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden, die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden und eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden.

Der arbeitnehmerseitige Nutzen fällt dagegen kleiner aus: Diese können die Kündigungsfrist abkürzen, ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln, mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen sowie eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen.

Die eventuellen Probleme sind für die Seite der Arbeitgeber überschaubar: Die Abfindungszahlung in beträchtlicher Höhe ist bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnehin vorbestimmt, dazu kommt gelegentlich eine zuzügliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots.

Die Verluste für die Arbeitnehmerseite sind womöglich gravierend: Eventuell entfällt der bestehende Kündigungsschutz, unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist.

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