Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine rechtsanwaltliche Vertretung oder Beratung Kosten entstehen, nutzen Sie bitte, unsere kostenlose Ersteinschätzung, in Form unserer Soforthilfe. Es reicht ein Anruf unserer Nummer 0531-18051035. Hier erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht fokussierten Rechtsanwalt, diesem können Sie Ihr Problem darlegen und bekommen im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Chancen.

Diese Bewertung sowie die hiermit verknüpften Chancen befähigt Sie, selber zu beurteilen, inwiefern sich in dieser Sache eine umfassende rechtliche Beratung und juristische Vertretung rentiert. Sonach können Sie völlig unbelastet entscheiden, da erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz resultieren die Kosten für die Beratung beim Rechtsanwalt. In unserer Braunschweiger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Gespräch wird auch ergründet, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Nebenbei bemerkt, das Beratungsgespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt vor allem, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Braunschweig. Ebenso wie die genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der letztlich bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 7.000,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 1350,65 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 530,74 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 7.000,00 Euro Streitwert, 2.701,30 Euro nach einem Urteil und 3.762,78 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Braunschweiger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0531 18051035


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