Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Wenn möglich, gleich! Immer wenn Arbeitnehmer von ihrer Kündigung erfahren, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Freilich gerade in diesen Tagen kommt es darauf an, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und schon deshalb ist es angezeigt unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Zu viele Arbeitnehmer verzichten darauf einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da sie überhöhte Honorare befürchten, obschon es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie erstmal anhören. Sobald Sie Ihre Situation geschildert haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtlichen Chancen selbst einzuschätzen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Entscheidend ist, sich nicht vom Arbeitgeber überreden zu lassen, schließlich gibt es weder Pflicht, noch Notwendigkeit irgendetwas zu unterschreiben. Dagegen riskiert der Arbeitgeber, durch sein Vorgehen selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.

Sprechen Sie nach einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wer diese missachtet, verspielt juristische Möglichkeiten und riskiert außerdem finanzielle Ansprüche.

Sobald der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das meint, wenn der Entlassene nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.

Aber aufgepasst, es gibt noch sehr viel kürzere Fristen, die nach einer Kündigung anfangen zu laufen, zum Beispiel muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Deswegen ist es ratsam nach dem Erhalt einer Kündigung, schnell einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu bekommen.

Wir von der Braunschweiger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0531 18051035


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