
Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?

Das andauernde und gezielte Ausgrenzen, Diskriminieren und Herabsetzen von Personen über eine längere Zeitspanne bezeichnet man als Mobbing, aber es handelt sich dabei nicht um einen juristischen Begriff. Unter der Vokabel Mobbing werden verschiedene Handlungen zusammengefasst, welche jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein diffiziles Phänomen, welches allein in Deutschland zirka 1,5 Millionen Menschen auf der Arbeit betrifft.
Mobbing im beruflichen Umfeld ist häufig durch ungenügende Arbeitsorganisation bedingt, weil die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, welche unter entsprechenden Umständen Auseinandersetzungen und Bosheiten verstärkt. Gelingt es den Verantwortlichen des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu verändern, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein negatives Gefüge mit mehreren möglichen Beteiligten, welches es zu verstehen gilt. Ein paar Mitarbeiter schauen einfach nur weg, weil sie vermuten sonst ebenfalls zum Opfer zu werden, während andere vergnügt zusehen und hinzu kommen Mittäter die den Täter bei seinen Mobbinghandlungen unterstützen.
Hat ein Beschäftigter das Gefühl gemobbt zu werden, kann er sich durchaus zur Wehr setzen, indem er zunächst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat informiert. Insofern das nicht langt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.
In diesem soll der Betroffene die Mobbinghandlungen über einige Wochen detailliert erfassen, das bedeutet, exakt aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Beschimpfungen, eigene Wertungen, Verallgemeinerungen und bloße Vermutungen gehören dagegen nicht hinein.
Gehören zu solchen Mobbinghandlungen Beleidigungen, sexuelle Nötigung, andere Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei Mobbing ist der Arbeitgeber ausnahmslos in der Pflicht, weil er das Mobbing unterbinden muss, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.
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